Anforderungen des G-BA für einrichtungsübergreifende CIRS
Der G-BA hat im März 2016 Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme
gemäß § 136a Absatz 3 Satz 3 des SGB V definiert. Der Beschluss ist im Juli 2016 in Kraft getreten.
Eine Übersicht der Anforderungen des G-BA und die Unterstützung dieser Anforderungen durch das einrichtungsübergreifende Fehlermeldesystem CIRS Health Care, das InPASS als externe CIRS-Expertengruppe unterstützt, erhalten Sie
InPASS Monitor
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- InFacT USZ - Teil 1
- innovative Schulung zum Thema "strukturierte Kommunikation" im städtischen Klinikum Dresden
- Simulations-Teamtraining Endoskopie an drei Standorten der medius Kliniken
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- CRM-Ausbildungsprogramm: CRM-Anwender*in
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InPASS führt "CIRS Kick off Veranstaltungen für alle Mitarbeiter", CIRS-Beauftragtenschulungen und CIRS-Seminare für Entscheidungsträger durch.
InPASS bietet eine neue Seminarreihe rund um Patientensicherheit und QM/RM an.
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Darüber hinaus unterstützt InPASS mehrere Einrichtungen durch die externe Anonymisierung & De-Identifizierung und Fallanalyse bei der Bearbeitung von internen CIRS-Fällen.
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In Kooperation mit der Firma Inworks findet seit mehreren Jahren im Herbst ein CIRS-Anwendertreffen zum regen Austausch von Erfahrungen statt:
Agenda für das CIRS Anwendertreffem im September 2018
>> Agenda für das Anwendertreffen 2018
